Rauchwarnmelder-Pflicht!

Feuer
ABUS Rauchwarnmelder

ABUS Rauchwarnmelder

Wenn es brennt, retten Rauchwarnmelder Leben.

Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 500 Brandtote, 5.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. Deshalb sind die Rauchwarnmelder bereits seit 01.01.2015 in Baden-Württemberg Pflicht.

Wir sind zertifizierte Fachkraft für die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern in Deutschland!

Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist Pflicht genauso wie die jährliche Überprüfung für:

  • Neu- und Umbauten (seit 10.07.2013)
  • Bestandsbauten (Nachrüstpflicht bis 31.12.2014)
  • Schlaf- und Kinderzimmer
  • Flure, die von Schlafzimmern zur Wohnungstür führen
  • Freizeitunterkünften und Ferienwohnungen
  • Beherbergungsbetrieben mit weniger als 12 Gastbetten
  • Containerräumen
  • Hütten, Gartenlauben und Wohnwägen
  • Fluren und Gängen mit punktuellen Brandlasten (z.B. Kopierer, Wasserspender, Kaffeemaschinen, etc.)
  • Aufenthaltsräumen, in denen Menschen schlafen, sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Nicht vergessen! Jährliche Überprüfung Ihrer Rauchwarnmelder ist Pflicht! Nach 10 Jahren sollten Ihre Rauchwarnmelder
ausgetauscht werden!

  • Rauchwarnmelder müssen nach DIN 14676-1 spätestens nach 10 Jahren
    (31.12. 2024) getauscht werden. Sie haben dann die maximale zulässige Betriebsdauer erreicht.

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